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Zeit für Datenerhebung zum Emissionshandel wird knapp

Unternehmen sollten mit Behörden kooperieren / Von Raimund Körner und Sebastian von Schweinitz

 

BERLIN, 9. Dezember 2003. Für Unternehmen, die in großen Mengen Kohlendioxid freisetzen, wird die Zeit knapp. Denn sie müssen künftig für jede Tonne des Gases eine Emissionsberechtigung nachweisen. Zur Zeit ermittelt das Bundesumweltministerium zusammen mit den Landesumweltbehörden die Daten, auf deren Grundlage die Emissionsrechte im Rahmen des sogenannten Allokationsplans zugeteilt werden. Auch wenn es für diese Erhebung keine rechtliche Grundlage gibt, sollten sich betroffene Unternehmen unbedingt daran beteiligen. Andernfalls drohen ihnen spürbare Nachteile.

Zum 1. Januar 2005 soll in der EU der Handel mit Emissionsrechten beginnen. Von da an brauchen alle Feuerungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 20 Megawatt und eine Vielzahl besonders energieintensiver Industrieanlagen für jede Tonne Kohlendioxid, die sie ausstoßen, eine Emissionsberechtigung. Wer solche Anlagen betreibt, muß bis zum 31. August 2004 die Zuteilung entsprechender Emissionsrechte beantragen.

Diese werden zunächst unentgeltlich auf der Grundlage des nationalen Allokationsplans zugewiesen, der bis Ende März 2004 erstellt werden muß. Der Plan wird auf den Daten der Kohlendioxid-Emissionen der Jahre 2000-2002 beruhen, die Ministerium und Landesbehörden zur Zeit bei den betroffenen Unternehmen erfragen. Bei der Weitergabe ihrer Emissionsdaten haben die Betreiber erhebliche Spielräume, die sie nutzen sollten. War beispielsweise eine Zementanlage wegen der schlechten Baukonjunktur in den Vergleichsjahren 2000-2002 nicht ausgelastet, erhielte sie weniger Emissionsberechtigungen, wenn sie nur die Daten dieses Zeitraums angäbe. Kann sie dagegen einen höheren Kohlendioxid-Ausstoß in den Vorjahren nachweisen oder eine geplante Produktionsausweitung belegen, erhält sie möglicherweise mehr Emissionsberechtigungen.

Das hat große Bedeutung für den künftigen Handel mit Verschmutzungszertifikaten. Emittiert eine Anlage – zum Beispiel nach einer Modernisierung – weniger Kohlendioxid als ihr eigentlich erlaubt wäre, kann der Betreiber die überzähligen Emissionsrechte an Dritte verkaufen. Umgekehrt muß er zusätzliche Zertifikate erwerben, wenn der Ausstoß – etwa aufgrund einer besseren Auslastung – durch die vorhandenen Emissionsrechte nicht mehr abgedeckt ist.

Unternehmen, die vorhandene Spielräume bei der Weitergabe ihrer Emissionsdaten jetzt nicht nutzen, können davon wahrscheinlich gar keinen Gebrauch mehr machen. Denn aus drei Gründen ist nur schwer denkbar, dass sie Versäumnisse während der laufenden Datenerhebung korrigieren können, wenn es im kommenden Jahr um die Zuteilung der Emissionsberechtigungen geht:

Erstens werden die jetzt gemeldeten Daten die Basis des nationalen Zuteilungsplans bilden. Dort wird die Gesamtmenge aller Emissionsberechtigungen festgelegt, die in Deutschland vergeben werden dürfen. Diese Menge steht aufgrund internationaler Verpflichtungen Deutschlands bereits fest. Zeigt sich, dass sie nicht ausreicht, um alle hiesigen Kohlendioxid-Emissionen abzudecken, wird das Defizit auf sämtliche Anlagenbetreiber verteilt: Deren Emissionsberechtigungen werden proportional gekürzt.

Zweitens wird der Plan festlegen, wieviele Emissionsrechte jede Anlage erhält. Dies wird – wie im übrigen der gesamte Zuteilungsplan – der EU-Kommission gemeldet und damit für die Bundesrepublik verbindlich. Der zuständigen Behörde dürfte es außerordentlich schwer fallen, von dieser Zuteilung zugunsten einzelner Anlagen abzuweichen, da dies nur zu Lasten aller anderen möglich wäre.

Drittens werden die Anlagenbetreiber bei der Datenerhebung nach der Vollständigkeit ihrer Angaben gefragt. Welche Bedeutung diese Frage im späteren Antragsverfahren haben wird, ist noch völlig ungeklärt.

Die Wirtschaft hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin bereits vorgeworfen, die Einführung des Emissionshandels durch zu enge Terminvorgaben zu gefährden (F.A.Z. vom 25. November). Die einzelnen Bundesländer gehen bei der Datenermittlung offenkundig unterschiedlich rasch vor. Allem Anschein nach werden alle Bundesländer die Betreiberdaten bis spätestens Weihnachten erhoben haben. Bis spätestens zum 31. Dezember müssen die Bundesländer dann die Daten der Betreiber an das Bundesumweltministerium weiterleiten. Schon aus Gründen der Vorsicht ist betroffenen Unternehmen deshalb dringend zu empfehlen, den Behörden die nötigen Angaben zu übermitteln.

 

Dr. Raimund Körner und Dr. Sebastian von Schweinitz sind Rechtsanwälte in der Sozietät Mock-Rechtsanwälte, Berlin.

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