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Emissionsrechtehandel
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Wie sah der Zeitplan für die Einführung des Emissionshandels und die Zuteilung der Emissionsberechtigungen aus?
- Im Herbst 2003 führten die Landesbehörden eine Abfrage der Daten über CO2-Emissionen der letzten Jahre bei den betroffenen Anlagenbetreibern durch, die sie an das BMU weitergaben, - bis 31.12.2003 sollte das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und seine Ausführungsverordnungen ursprünglich in Kraft treten, - im Frühjahr 2004 stellte das BMU einen Nationalen Zuteilungsplan auf, der eine Liste enthielt, die die exakte Anzahl der von der Bundesregierung zugeteilten Emissionsberechtigungen je Anlage angab, - bis 31.03.2004 sollte die Veröffentlichung des Nationalen Zuteilungsplanes für die 1. Handelsperiode (2005-2007) und dessen Übersendung an die EU-Kommission sowie die übrigen Mitgliedsstaaten erfolgen, - in der Zeit vom 01.04.2003 bis 30.06.2003 hat die EU-Kommission das Recht, den nationalen Zuteilungsplan der Bundesrepublik Deutschland abzulehnen, - bis 21.09.2004 hatten die Betreiber die Zuteilung von Emissionsberechtigungen schriftlich beim Umweltbundesamt/Deutsche Emissionshandelsstelle für den Zeitraum 2005-2007 zu beantragen, - bis Ende 2004 ergingen die einzelnen Zuteilungsentscheidungen der DEHSt für den Zeitraum 2005-2007, - am 01.01.2005 sollte nach der ursprünglichen Planung der Handel mit den Emissionsberechtigungen bzw. nach späteren Planungen am 28.02.2005 beginnen, es ist noch unklar, ob es bei diesem Datum bleiben wird, - bis 28.02.2005 soll die Behörde die Teilmengen der Emissionsberechtigungen für das Jahr 2005 ausgeben, - bis 28.02.2006 wird die Behörde die Teilmengen der Emissionsberechtigungen für das Jahr 2006 ausgeben, - bis 30.04.2006 sind Emissionsberechtigungen entsprechend der Anzahl der im Jahre 2005 emittierten Tonnen CO2 abzugeben (die Abgabe erfolgt durch Anweisung an die Stelle, welche die Konten mit den Emissionsberechtigungen für die Verantwortlichen führt), - bis zum 30.06.2006 soll die Veröffentlichung des Nationalen Zuteilungsplanes für die 2. Handelsperiode (2008-2012) und dessen Übersendung an die EU-Kommission sowie die übrigen Mitgliedsstaaten erfolgen, - bis 30.06.2006 erstattet die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Emissionshandelsrichtlinie (Art. 29 Abs. 2) und legt – so notwendig – Änderungsvorschläge vor, anhand derer über Änderungen des Emissionshandelssystems für die 2. Handelsperiode (2008-2012) nachgedacht und verhandelt werden soll, - bis 31.03.2007 haben die Betreiber die Zuteilung von Emissionsberechtigungen schriftlich bei der zuständigen Behörde für den Zeitraum 2008-2012 zu beantragen, - am 01.01.2008 beginnt die 2. Handelsperiode
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