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Emissionsrechtehandel
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Selbstverpflichtungserklärungen der deutschen Wirtschaft
Die Selbstverpflichtungsvereinbarungen beruhen auf dem Gedanken, dass sich die jeweils wichtigsten Wirtschaftsverbände einer Branche oder der gesamten deutschen Industrie zu bestimmten Leistungen verpflichten, für die allerdings keine rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten bestehen. Als Gegenleistung hat die Bundesregierung in der Regel darauf verzichtet, die mit der jeweiligen Selbstverpflichtung verfolgten Ziele mit Hilfe des Ordnungsrechtes umzusetzen, da dieser Weg häufig teurer und weniger Erfolg versprechend gewesen wäre. Die folgenden Selbstverpflichtungserklärungen der deutschen Wirtschaft sind von besonderer Bedeutung für den Klimaschutz:
Die Selbstverpflichtungserklärungen sind von der Kommission in ihrer Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament über Umweltvereinbarungen vom 27.11.1996 (KOM(1996) 561 endg.), vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 17.07.1997 (ABl.EG. v. 22.9.1997, Nr. C 286 S. 254 ) und vom Rat in dessen Entschließung vom 07.10.1997 (ABl.EG, Nr. C 321 S. 6) grundsätzlich als Mittel zur schnellen und effizienten Umsetzung von umweltpolitischen Zielen begrüßt worden. Zum Thema der Selbsterklärungsverpflichtungen wird zur weiteren Information auf die folgenden Pressemitteilungen, Literaturhinweise und elektronischen Verweise hingewiesen.
Literaturhinweise:
Pressemittteilungen:
Links:
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