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Verifizierer
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Verifizierer

 

Nach § 10 Abs. 1 TEHG-E muss jeder Antrag auf Zuteilung von Emissionsberechtigungen von einer sachkundigen Stelle verifiziert sein. Ohne inhaltliche Prüfung werden als Verifizierer gebührenfrei zugelassen:

1. unabhängige Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen, die im Rahmen ihrer jeweiligen Zulassung nach dem Umweltauditgesetz zur Verifizierung nach Satz 3 (des § 10 Abs. 1 TEHG-E) berechtigt sind (hierzu gehören unter anderem die sog. DAU-Gutachter, deren Liste hier abrufbar ist) und

2. Personen, die nach § 36 Abs. 1 Gewerbeordnung zur Verifizierung von Zuteilungsanträgen nach Satz 3 öffentlich als Sachverständige bestellt worden sind.

Siehe ausführlicher zur Verifizierung und den Verifizierern (Körner/Vierhaus, § 5 TEHG und § 10 TEHG) sowie die Informationen auf der Internetseite der DEHST, insbesondere die dort eingestellte Gesamtliste der Sachverständigen nach § 10 Abs. 1 S. 3 TEHG.

 

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