Mock Rechtsanwälte

Emissionsrechtehandel

 

Gesetzgebungsverfahren
Home Nach oben Int. Klimaschutz ET-Richtlinie NAP Widerspruchsverfahren Institutionen andere jur. Links Impressum / Disclaimer

 

Gesetzgebungsverfahren

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) legte am 20. Oktober 2003 seinen zweiten Referentenentwurf vor. Am 13. und 14. November fanden Anhörungen der Länder und der Verbände zum TEHG-Entwurf statt. Am 17. Dezember 2003 stimmte das Bundeskabinett über den dritten Entwurf für das TEHG ab. Die Zuleitung an Bundestag und Bundesrat erfolgte im Wege des Parallelverfahrens im Januar 2004, d.h. die Regierungsparteien brachten einen eigenen Gesetzesentwurf in den Bundestag ein, der wortgleich mit dem Kabinettsbeschluss war. Am 09.02.2004 fand eine Sachverständigen-Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages zum TEHG statt, zu der bereits ein Wortprotokoll existiert (Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden sich hier).

Im Bundesrat wurde die Verhandlung über das TEHG-E und die vorgeschlagenen Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Neuschaffung einer 34. Verordnung zum BImSchG, die zustimmungspflichtig gewesen wären, u.a. wegen der Uneinigkeit der Bundesländer untereinander zunächst vertagt. Als Reaktion auf die Vertagung der Materie und eine mögliche Blockade der Gesetzesänderungen und der 34. BImSchV im Bundesrat, wurde die Regelungsmaterie der 34. BImSchV vom 25.02.2003 in den TEHG-E integriert worden. Die Umsetzung sollte nach dieser Änderung jetzt ausschließlich durch den Bund erfolgen. Dadurch wäre die Zustimmungspflicht des Bundesrates weitgehend entfallen.

 Inhaltlich liefen zunächst intensive Gespräche im Rahmen der sog. Staatssekretärsrunde darüber, wie die zur Verfügung stehende Gesamtmenge der Emissionsberechtigungen auf die einzelnen Industriesektoren aufgeteilt werden sollte. Diese Staatssekretärsrunde entstand aus einem Gespräch zwischen dem Bundeskanzler und den wichtigsten betroffenen Wirtschaftsverbänden. An dieser Staatssekretärsrunde nahmen u.a. jeweils ein Staatssekretär des BMU und des BMWA, Vertreter der betroffenen  Wirtschaftsverbände und ein Vertreter der kommunalen Daseinversorgern teil. Die Gespräche kamen inhaltlich nicht wesentlich über die Frage hinaus, ob als Gesamtmenge der zulässigen CO2-Emissionen der von der Emissionshandelsrichtlinie betroffenen Industriesektoren 500 Mio. t CO2 oder 500 Mio. t CO2 –x (insbesondere einem der Selbstverpflichtung entsprechendem Anteil an Minderungen der CO2–Emissionen) anzusetzen sein sollten. Die Gespräche bewegten sich auch nach einem Vorschlag des BMU am für die Ausgestaltung des Nationalen Allokationsplanes nicht. Das Risiko eines frühzeitigen Verbrauchs von Argumenten für eine bestimmte Aufteilung war für jeden der beteiligten Wirtschaftsverbände zu hoch, als dass einer von ihnen derjenige sein wollte, der sich als erster bewegt (s. auch Aufstellung NAP). Die Gespräche in der Staatssekretärsrunde brachen zusammen, nachdem das BMU am 29.01.2004 einen unabgestimmten Vorschlag für einen Nationalen Allokationsplan vorlegte.

Danach fanden die Verhandlungen nur noch auf Regierungsebene zwischen dem Umweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWA) statt. Ende März wurde die Gesamtemissionsmenge auf 503 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr für jedes der Jahre der ersten Handelsperiode / 2005-2008; für 2008-2012 jeweils 495 Mio. Tonnen / festgelegt. Der Bundesrat rief im Folgenden den Vermittlungsausschuss an und drohte mit einer Normenkontrollklage. Im Vermittlungsausschuss kam es daraufhin zu der jetzt vorliegenden Aufspaltung der Verwaltungsaufgaben zwischen Bund und Ländern, die in der Praxis erhebliche Abstimmungsprobleme nach sich zieht.

 Das TEHG ist am 9.7.2004 in Kraft getreten, das ZuG am 31.08.2004. Die Antragsfrist für die Zuteilungsanträge lief am 21.9.2004 ab (siehe Körner/Vierhaus, § 10 TEHG Rn. 22 f.). Inzwischen sind auch die Zuteilungsentscheidungen der DEHST ergangen und in der Regel die Widerspruchsfrist abgelaufen.

 Das TEHG ist bereits zweimal geändert worden durch das Gesetz vom 21.7.2004 (BGBl. I S. 1756) und das Gesetz vom 22.12.2003 (BGBl. I S. 3704). Gegenwärtig liegt im Referentenentwurf für ein „Projektbezogene-Mechanismen-Gesetz“, der das TEHG mit Blick auf CDM- und JI-Projekte ändern wird.

 

I. Gesetzesentwürfe

1.)        TEHG

   a)    Referentenentwurf vom 03.09.2003:

-  Entwurf eines Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes    vom 03.09.2003

-  Entwurf einer Gesetzesbegründung zum Gesetzentwurf    vom 03.09.2003

-  Entwurf einer Artikelverordnung zum TEHG vom    03.09.2003

Begründung für die Artikelverordnung zum TEHG vom    03.09.2003

b)    Referentenentwurf vom 20.10.2003:

-  Entwurf eines Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes    vom 20.10.2003

-  Entwurf einer Gesetzesbegründung zum Gesetzentwurf    vom 20.10.2003

-  Entwurf einer Artikelverordnung zum TEHG vom    20.10.2003

Begründung für die Artikelverordnung zum TEHG vom    20.10.2003

c)    Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 17.12.2003:

-  Entwurf eines Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes    vom 17.12.2003

-  Entwurf einer Gesetzesbegründung zum Gesetzentwurf    vom 17.12.2003

-  Entwurf einer Artikelverordnung zum TEHG vom    17.12.2003

Begründung für die Artikelverordnung zum TEHG vom    17.12.2003

                        d)    TEHG in der Fassung vom 25.02.2004

    e)   Amtliche Fassung

     f)   Gesetz zur Änderung des Futtermittelgesetzes und des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom

21.7.2004 (BGBl. I S.1756)

    g)   Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum
           Emissionshandel v. 22.04.2004 (BGBl. I 2004 S. 3704, 3710)

 

2.)        ZuG

 a)    Nationaler Allokationsplan vom 29.01.2004

b)   Nationaler Allokationsplan vom 31.03.2004

c)    Entwurf eines Gesetzes über den Nationalen Allokations-       plan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zu-       teilungsperiode            2005 bis 2007 (Allokationsplan-       Gesetz - NAPG)

d)    Amtliche Fassung des Zuteilungsgesetzes 2007

 

 II. Bundestagsdrucksachen

 Zum Klimaschutz, der ET-Richtlinie und dem TEHG sind im Bundestag u.a. bereits folgende Entschließungen und Anfragen im Bundestag gelaufen:

-  BT-Drs. 12/8557, Unterrichtung durch die Bundesregierung , Beschluss der Bundesregierung zur Verminderung der CO2-Emission und anderer Treibhausgasemissionen in der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Dritten Berichts der Internministeriellen Arbeitsgruppe "CO2 Reduktion"

BT-Drs. 14/1956 vom 02. November 1999, Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag „Klimaschutz durch ökologische Modernisierung und Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit,

-  Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion 14/6988

-  BT-Drs. 14/8792 vom 14.02.2002, Unterrichtung duch die Bundesregierung, Umweltgutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, "Für eine neue Vorreiterrolle"

-  BT-Drs. 14/9568 vom 02. Juli 2002

Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Fraktion der FDP BT-Drs. 14/6980 Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und Umsetzung des Kyoto-Protokolls in Deutschland (Nachfrage)

-  BT-Drs. 15/1282 Grosse Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, "Nationale Umsetzung des Emissionshandels"

-  BT-Drs. 15/1349 Antrag der Fraktion der CDU/CSU, "Energiepolitik ist Standortpolitik"

-  BT-Drs. 15/1438 Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 15/1297

BT-Drs. 15/1463 Antwort der Bundesregierung auf die BT-Drs. 15/1069

-  BT-Drs 15/1542 Antrag der Fraktion der CDU/CSU  "Klimaschutz und CO2-Vermeidungskosten"

BT-Drs. 15/1690, "Mehr Kosteneffizienz im Klimaschutz durch verstärkte Nutzung der projektbezogenen Kyoto-Mechanismen"

BT-Drs. 15/1772 vom 17.10.2003, S. 45 f.

-  BT-Drs. 15/1791, Antrag der Fraktion der CDU/CSU, „Nationalen Allokationsplan als Parlamentsgesetz gestalten"

-  BT-Drs. 15/1851, Antwort der Bundesregierung auf die BT-Drs 15/1542

BT-Protokolle, Protokoll der 75. Sitzung vom 13. November 2003, 15. Wahlperiode, S. 6427-6444.

BT-Drs. 15/2163 vom 09.12.2003, Antrag der Fraktion der CDU/CSU, "Rußland für die Ratifizierung des Kyoto Protokolls gewinnen - Im Interesse des internationalen Klimaschutzes und eines Erfolges des Emissionshandels"

-  BT-Drs. 15/2201 vom 09.12.2003, Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, "EU-Emissionshandel"

-  BT-Drs. 15/2328 vom 13.01.2004, Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Entwurf eines Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG)

BT-Drs. 15/2340 vom 18.02.2004, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG)

-  BT-Drs. 2380 vom 23.01.2004 Schriftliche Fragen mit Antworten der Bundesregierung, S. 61, 64 f.

-  BT-Drs. 2390 vom 28.01.2004, Antwort der Bundesregierung, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, BT-Drs. 15/1282, Nationale Umsetzung des Emissionshandels

BT-Drs. 15/2552 vom 20.02.2004, Schriftliche Fragen mit Antworten der Bundesregierung, S. 41 f.

-  BT Plenarprotokoll vom 04.03.2004, Tagesordnungspunkt 5a (BT-Drs. 15/1282, 15/ 2390) und Tagesordnungspunkt 5b BT-Drs. 15/1791, 15/2533); S. 8363-8384.

 

Zum Klimaschutz aus der Sicht der politischen Parteien siehe u.a. hier.

 

 

                                   Senden Sie eine E-Mail mit Fragen oder Kommentaren an: emission@mock-rechtsanwaelte.de 
                                   Copyright © Jan. 2005 Mock Rechtsanwälte