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Emissionsrechtehandel
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Am 24.1.2005 ist der Kommentar
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, Zuteilungsgesetz 2007: TEHG Von Dr. Raimund Körner, RA, FAfVerwR und
Notar, und Dr. Hans-Peter Vierhaus, RA, FAfVerwR.
im Beck-Verlag erschienen (517 S., In Leinen Der neue Handkommentar ist ein kompetenter Wegweiser für Praktiker durch das neue Emissionshandelsrecht. Er erläutert das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) mit Schwerpunkten auf dem Rechtsschutz gegen Verwaltungs- und Zuteilungsentscheidungen der Behörden und auf den Sanktionen, die Anlagenbetreibern bei Gesetzesverstößen drohen. Neben dem TEHG ist auch das Zuteilungsgesetz 2007 kommentiert. Der Anhang enthält die Zuteilungsverordnung 2007 und die Emissionshandelskostenverordnung 2007. A. Stand der Widerspruchsverfahren Unter Emissionsrechtehandel wird der Handel mit Zertifikaten verstanden, die zur Emission von CO2 berechtigen (zu Informationen zur Funktionsweise des Emissionshandels). Für die erste Handelsperiode von 2005 bis 2007 hat der Gesetzgeber ein Maximalbudget von 1.485 Mio. t CO2 (495 Mio. t/Jahr) festgelegt. Die betroffenen Anlagenbetreiber haben die Zuteilung einer Menge von Emissionsberechtigungen beantragt, die für die drei Jahre der Handelsperiode zusammen ca. 42 Mio. t über dem gesetzlich festgelegten Maximalbudget liegt. Die Zuteilungen sind deshalb entsprechend § 4 Abs. 4 ZuG 2007 gegenüber den Anträgen durchschnittlich um ca. 2,8 % gekürzt worden. Inzwischen ist die Mehrzahl der 1.849 Zuteilungsentscheidungen vom Dezember 2004 für die Verteilung der kostenlosen Kohlendioxid (CO2 ) – Emissionszertifikate bestandskräftig geworden (insgesamt 1.050 bestandskräftige Bescheide). Bei der DEHSt sind insgesamt 799 Widersprüche bis zum 31. Januar 2005 – dem Ende der Widerspruchsfrist – eingelegt worden, von denen nur knapp ein Viertel bisher mit einer Begründung versehen wurden (s. Information der DEHSt). Bei den Widersprüchen steht die anteilige Kürzung nach § 4 Abs. 4 und § 5 TEHG im Vordergrund, die nach Auffassung der DEHSt auch auf solche Anlagen anzuwenden sein soll, die von der Optionsregelung des § 7 Abs. 12 TEHG Gebrauch gemacht haben. Die Anwendbarkeit des § 4 Abs. 4 auf Anlagen für die nach § 7 Abs. 12 TEHG optiert worden ist, ist äußerst zweifelhaft. Es spricht mehr dafür § 4 Abs. 4 TEHG nicht auf die Optionsregelung nach § 7 Abs. 12 TEHG (s. Körner/Vierhaus, § 7 ZuG Rn. 66 und § 4 ZuG Rn. 37). Daneben soll – so die DEHSt – ein weiteres wichtiges Thema der Widersprüche die zugrunde gelegten Standards der besten verfügbaren Techniken (sog. Benchmarks) sein. Der Handel mit Emissionen hat trotz der großen Anzahl noch offener Widerspruchsverfahren bereits in Form von Options-/ und Derivatgeschäften (Future, Forwards) begonnen. Das deutsche Register für die Emissionsberechtigungen soll voraussichtlich zum 1. März 2005 für den Publikumsverkehr freigegeben werden. B. Gerichtsentscheidungen zum TEHG Entscheidungen zum Emissionshandelsrecht sind bisher u. a. ergangen beim - VG Augsburg, Az.: Au 4 E 04.1237 (NVwZ 2004, 1389 ff.) - VG Karlsruhe, Az.: 10 K 2205/04 (NVwZ 2005, 112 ff.) - VG Würzburg, Az.: W 4 K 04.948 (IR 2005, 32). - BVerwG, Az.: 7 C 26/04 (NVwZ2005,1178ff) C. Schreiben des BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung des Emissionshandelssystems für Treibhausgase Das Bundesministerium der Finanzen hat dieses Schreiben zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung des Emissionshandelssystems für Treibhausgase am 02.02.2995 erlassen. Danach soll die Übertragung einer Berechtigung i.S.d. § 3 Abs. 4 TEHG als eine sonstige Leistung i.S.d. § 3a Abs. 4 Nr. 1 UStG sein. Der Leistungsempfänger hat unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG das recht auf Abzug der in den Rechnungen über die Übertragung von Emissionsrechten für sein Unternehmen ausgewiesenen Umsatzsteuer oder der von ihm nach § 13 b Abs. 1 und 2 UStG geschuldeten und angemeldeten Umsatzsteuer. Für Umsätze von Derivate von Emissionsberechtigungen , die in börsengehandelten Wertpapieren verbrieft sind, kommt die Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 8 lit. e UStG in Betracht. D. Gesetzesänderungen Das TEHG ist durch die folgenden Gesetze seit seinem Inkrafttreten geändert worden: -
Gesetz zur Änderung des Futtermittelgesetzes und des
-
Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes und
Das nach § 13 Abs. 2 und 3 TEHG erforderliche Gesetz zur Bestimmung der näheren Einzelheiten einer Überführung der Emissionsgutschriften aus CDM- und JI-Projekten liegt inzwischen in einem ersten Entwurf vor. E. Weitere Publikationen der Autoren der Webseite zum Emissionsrechtehandel
- Dr. Hans-Peter Vierhaus/ Dr. Raimund Körner, Der
Betrieb, Heft 48 v. 28.11.2003, Handel mit - Dr. Hans-Peter Vierhaus, Mineralöl-Mineralölrundschau, Heft 11-12/2003, S. 162-165.
- Dr. Raimund Körner,
FAZ vom 10.12.2003, Nr. 287, Recht und Steuern,
S. 23,
- Dr. Raimund Körner,
Financial Times Deutschland vom 26. Februar 2004,
Kommentar, S. 30 Impressum:
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